Gesetzliche Lenk- und Ruhezeiten im Privaten Autobusgewerbe
LENKZEIT
Die Zeit, die der Lenker tatsächlich das Fahrzeug steuert
täglich max. 9 Stunden
2x wöchentlich auf 10 Stunden möglich
wöchentlich: max. 56 Stunden
90 Stunden in 2 Wochen
EINSATZZEIT
Die gesamte Zeit, die der Lenker von der Abfahrt (von Busgarage) bis
zur Rückkehr (Abstellen des Busses in der Busgarage) im Einsatz ist
täglich: max. 13 Stunden
Verlängerung auf 15 Stunden möglich – siehe Ruhezeit
LENKPAUSEN
Nach einer Lenkdauer von 4,5 Stunden: mindestens 45 min oder 2 kurze Pausen von 15 min + 30 min innerhalb von 4,5 Stunden
TÄGLICHE RUHEZEIT BEI 1-FAHRERBETRIEB
Regelmäßige Ruhezeit: 11 Stunden innerhalb 24 Stunden
Geteilte Ruhezeit: Teilungsmöglichkeit bei insgesamt 12 Stunden:
Erster Teil mind. 3 Stunden
Zweiter Teil mind. 9 Stunden
Reduzierte Ruhezeit: 3x zwischen 2 wöchentlichen Ruhezeiten mind. 9 Stunden
Keine Ausgleichspflicht mehr!
9 Stunden innerhalb von 30 Stunden
TÄGLICHE RUHEZEIT BEI 2-FAHRERBETRIEB
11 Stunden innerhalb 24 Stunden
3x pro Woche mind. 9 Stunden
WÖCHENTLICHE RUHEZEIT
Regelmäßige Ruhezeit Ununterbrochene Ruhezeit von 45 Stunden
Reduzierte Ruhezeit Mind. 24 Stunden
Ausgleichspflicht bis Ende der dritten Woche durch zusätzliche Ruhezeit
Doppelwoche (=zwei aufeinander folgende Wochen):
Zwei regelmäßige wöchtentliche Ruhezeiten (je 45 Stunden), oder
Eine regelmäßige wöchtentliche Ruhezeit (45 Stunden) und eine
Reduzierte wöchentliche Ruhezeit (24 Stunden)
Spätestens am Ende von 6 Arbeitstagen muss der 7. Tag frei sein.
WÖCHENTLICHE HÖCHSTARBEITSZEIT
Durchrechnungszeitraum: 26 Wochen
Durchschnittliche Wochenarbeitszeit: 48 Stunden
Höchstarbeitszeit in Einzelwoche: 60 Stunden
NACHTARBEIT
Im Zeitraum von 0 – 5 Uhr stehen dem Buslenker 100 % Nachtzuschläge zu!
MITFÜHRPFLICHTEN
Schaublätter/ Fahrerkarte:
Schaublätter des laufenden Tages und der letzten 28 Kalendertage sind vom Buslenker mitzuführen!
Fahrtenschreiber:
Ein Fahrtenschreiber (Tachoscheibe) oder ein digitaler Tachograph zeichnen jede Bewegung und Geschwindigkeit des Busses auf und dokumentiert somit die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten. Jedes Kontrollorgan kann diese Dokumente auswerten und die Einhaltung überprüfen, auch wenn die Fahrt bereits lange zurückliegt.
Auszug aus den Lenk- und Ruhezeiten/EU-Sozialvorschriften der WKO, Stand April 2007
Reisedienst Raferzeder hält sich an die gesetzlichen Bestimmungen im Sinne der Sicherheit des Kunden und seiner Mitarbeiter!